AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der
RLS WACON GmbH • Eduard-Ahlborn-Str. 1 • 31137 Hildesheim
§ 1 Geltung der Bedingungen
(1) Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu diesen Geschäftsbedingungen. Sie gelten zugleich für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Hiervon abweichende Bedingungen unseres Kunden haben keine Gültigkeit.
§ 2 Vertragsschluss
(2) Uns gegenüber abgegebene Bestellungen sind bindende Angebote, die wir nach unserer Wahl innerhalb von zwei Wochen annehmen können. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Übergabe der Ware an den Kunden erklärt werden.
(3) Bestellt ein Kunde auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar, kann aber mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
(4) Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer, es sei denn, die Nichtbelieferung ist von uns zu vertreten, z.B. bei Nichtabschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Wir werden den Kunden über eine etwaige Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informieren und eine etwa schon erhaltene Gegenleistung zurückerstatten.
§ 3 Vergütung
(1) Wir halten uns an unsere Angebotspreise 30 Tage seit dem Datum des Angebots gebunden, sofern nichts anderes angegeben wird. Maßgebend sind im Zweifel die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise.
(2) Unsere Preise verstehen sich, sofern nichts anderes vereinbart ist, rein netto ohne Skonti und sonstige Nachlässe ab Lager Hildesheim unter Ausschluss von
Verpackungs- und Frachtkosten und zuzüglich der jeweilig gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(3) Ändern sich die für die Preisbildung maßgeblichen Faktoren, wie Personal-, Materialkosten, Einkaufskonditionen etc. zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten und/oder tatsächlichen Lieferdatum wesentlich, sind wir berechtigt, von unserem Kunden eine Preisanpassung zu verlangen und, sofern keine Einigung zustande kommt, vom Vertrag zurückzutreten. Bei Nichtkaufleuten gilt dies nur, wenn zwischen Vertragsschluss und Lieferung mehr als vier Monate liegen.
(4) Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Lieferung ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern der Vertragspartner Kaufmann ist. Bei Zahlungsverzug sind wir unbeschadet des Nachweises eines höheren Verzugsschadens berechtigt, bei Kaufleuten Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz, bei Nichtkaufleuten Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern.
(5) Unser Kunde kann gegenüber unseren Ansprüchen nur aufrechnen, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus diesem Vertrag beruht.
§ 4 Lieferung
(1) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - z.B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung, Naturkatastrophen, Betriebsstörung, Energieausfall usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten eintreten - , haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Wir sind dann berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Wird die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, ohne dass wir dies zu vertreten haben, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Kunden bestehen dann nicht.
(2) Wir sind zur Erbringung von Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
§ 5 Gefahrübergang
(1) Die Gefahr des Untergangs und der Verschlechterung (durch Zufall oder leichtes Verschulden) der Ware geht mit der Übergabe an den Kunden oder mit der Übergabe an eine durch den Kunden ausgewählte Person bzw. mit Übergabe an eine Transportperson auf den Kunden über. Beim Versendungskauf geht die Gefahr mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, wer die Transportkosten trägt.
(2) Soweit sich der Kunde im Annahmeverzug befindet, geht die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung (durch Zufall oder leichtes Verschulden) der Ware im Zeitpunkt des Annahmeverzugs auf den Kunden über.
(3) Eine Transportversicherung schließen wir nur auf ausdrücklichen Wunsch unseres Kunden und auf dessen Kosten ab.
§ 6 Gewährleistung
(1) Wir leisten Gewähr für 12 Monate nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Kann der Mangel nicht innerhalb angemessener Frist behoben werden oder ist die Nachbesserung oder Ersatzlieferung aus sonstigen Gründen als fehlgeschlagen anzusehen, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Von einem Fehlschlagen ist erst auszugehen, wenn uns hinreichend Gelegenheit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung eingeräumt wurde, ohne dass der gewünschte Erfolg erzielt wurde, wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich ist, wenn sie von uns verweigert oder unzumutbar verzögert wird, wenn begründete Zweifel hinsichtlich der Erfolgsaussichten bestehen, oder wenn sie aus sonstigen Gründen unzumutbar ist. Wegen geringfügiger/unerheblicher Mängel ist ein Rücktritt unzulässig. Für Verschleißteile (z.B. Dichtungen, bewegliche Teile etc.) leisten wir ebenfalls Gewähr für maximal ein Jahr. Die Gewährleistung gilt nur soweit unsere Ware auf unsere technischen Anleitungen/Bedienungsanleitungen etc. entsprechend verwendet wird. Die sachgemäße Verwendung hat der Kunde auf seine Kosten durch Sachverständigenzeugnis nachzuweisen. Dasselbe gilt, wenn für die von uns vertriebenen Geräte oder Anlagen nicht ausschließlich die von den jeweiligen Herstellern empfohlenen Betriebs- oder Verbrauchsmittel verwendet werden.
(2) Sofern unser Kunde unsere Produkte an einen Endkunden weiter veräußert hat, ist unser Kunde verpflichtet, uns bei Vorliegen eines Mangels unverzüglich zu unterrichten. Erfolgen durch unseren Kunden Gewährleistungen, sind wir lediglich nach unverzüglicher Unterrichtung unseres Kunden sowie nur bei angemessenem Gewährleistungsaufwand zum Ersatz der Kosten verpflichtet. Die Angemessenheit richtet sich nach der allgemeinen Verkehrsanschauung, z.B. maximal zweimaliger Nachbesserungsversuch, und darf den Kaufpreis der Ware nicht um die Hälfte übersteigen.
(3) Bei einem Handelsgeschäft hat unser Kunde die Vertragsgemäßheit der Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich nach Ablieferung, sonstige Mängel unverzüglich nach deren Feststellung schriftlich anzuzeigen (§ 377 HGB); anderenfalls gilt die Ware als genehmigt. Bei anderen Geschäften hat er offensichtliche Mängel spätestens zwei Wochen ab Übergabe der Ware schriftlich zu rügen. Er trägt die Beweislast für den Mangel, den Zeitpunkt seiner Feststellung und den rechtzeitigen Zugang der Rüge.
(4) Abweichend von den vorstehenden Gewährleistungsregelungen verkaufen wir gebrauchte Sachen, außer im Falle der Arglist, nur unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Garantiezusagen bleiben hiervon unberührt.
(5) Wählt der Kunde wegen eines Mangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu; der Kunde ist zur Rückgewähr der Ware verpflichtet. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich dann auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
§ 7 Haftung
(1) Wir schließen unsere Haftung und die Haftung unserer Erfüllungsgehilfen für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betroffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten haften wir nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(2) Die Verjährungsfrist für gegen uns gerichtete Schadensersatzansprüche, die nicht auf einem uns zurechenbaren vorsätzlichen Verhalten beruhen, beträgt ein Jahr. Ausgenommen sind Lieferantenregressansprüche gem. § 478 BGB.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur Erfüllung aller Forderungen vor, die uns gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen.
(2) Unser Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldo-Forderungen aus Kontokorrent) tritt unser Kunde bereits jetzt sicherungshalber bis zur Höhe unserer Forderung an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an und ermächtigen ihn, die an uns abgetretene Forderung für seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn unser Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
(3) Die Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt wird.
(4) Der Kunde verwahrt unser Vorbehaltseigentum unentgeltlich. Er ist zur Versicherung in angemessenem, üblichem Umfang verpflichtet. Bei Zugriffen Dritter - insbesondere Gerichtsvollzieher - auf die Vorbehaltsware wird unser Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen.
§ 9 Montage und Wartung
(1) Beauftragt uns unser Kunde mit Montage‑ und Wartungsarbeiten, die wir nicht im Rahmen unserer Gewährleistungspflicht durchführen, kommt hierdurch ein gesonderter Werkvertrag zustande, für den, soweit nachstehend keine abweichenden Regelungen erfolgen, diese Geschäftsbedingungen ebenfalls gelten. Die Berechnung erfolgt nach den jeweils gültigen Kosten für Wartungssätze.
Eine Beauftragung durch den Kunden zu Wartungs- und Reparaturarbeiten, die nicht im Rahmen unserer Gewährleistungspflichten erfolgen, liegt vor, soweit die zu reparierenden Waren an uns versandt werden oder ein schriftlicher Auftrag vorliegt. Soweit eine Anfrage an uns gerichtet wird, gehen wir durch Hinweis bzw. Auskunftserteilung kein Vertragsverhältnis ein.
(2) Wünscht unser Kunde eine verbindliche Preisangabe, bedarf es eines schriftlichen Kostenvoranschlages, an den wir bis zum Ablauf von einem Monat nach seiner Abgabe gebunden sind.
(3) Rechte unseres Kunden wegen Mängeln an Montage‑ und Wartungsarbeiten verjähren in 12 Monaten ab der Abnahme des Reparaturgegenstandes bzw. der Arbeiten. Sofern eine Abnahme nicht erfolgt, gilt die Abnahme als erfolgt, sofern nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Fertigstellung die Abnahme erfolgt ist. Diese Frist gilt nur dann nicht, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist, sowie bei uns zurechenbaren Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. Gegenüber Unternehmern haften wir auch bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
§ 10 Gewerbliche Schutzrechte
(1) Alle dem Besteller oder seinen Erfüllungsgehilfen direkt oder indirekt zugänglich gemachten Herstelleranweisungen, Zeichnungen, Muster, Modelle, Konstruktionsbeschreibungen oder dergleichen bleiben unser alleiniges Eigentum und sind, soweit die Unterlagen nicht notwendiges Produktbegleitmaterial enthalten, nach Aufforderung zurückzugeben. Das Urheberrecht daran (auch in Ableitung) verbleibt bei uns. Jede Vervielfältigung, Verwertung oder Mitteilung an Dritte ist strafbar, verpflichtet zum Schadensersatz und berechtigt uns zu zivilrechtlicher und strafrechtlicher Verfolgung. Alle Rechte für den Fall der Patenterteilung oder der Gebrauchsmustereintragung bleiben uns vorbehalten.
(2) Wird nach Auftragsannahme eine Verletzung von Schutzrechten geltend gemacht und die Nutzung gelieferter oder zu liefernder Vertragsprodukte hierdurch beeinträchtigt, werden wir kostenfrei entsprechende Änderungen oder einen Ersatz vornehmen. Ist dies nicht möglich, erstatten wir gegen Rücknahme des Vertragsproduktes dessen Kaufpreis nach Abzug eines angemessenen Nutzungsentgelts. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht nicht, es sei denn, uns ist der Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last zu legen.
(3) Wir stellen den Besteller von Ansprüchen Dritter aus der Verletzung von Schutzrechten frei. Der Besteller überlässt uns die alleinige Entscheidung über die Führung sämtlicher Rechtsstreitigkeiten aus diesem Bereich. Wir haften nicht für eigenmächtige Zusagen oder Rechtshandlungen des Bestellers. Eine Freistellung des Bestellers aus Schutzrechtsverletzung ist ausgeschlossen, wenn der Besteller uns nicht unverzüglich schriftlich über die Geltendmachung angeblicher Rechte Dritter unterrichtet. Gleiches gilt, wenn der Besteller die Vertragsprodukte nicht in der von uns bestimmten Form benutzt oder mit Produkten anderer Hersteller verbindet, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Der Besteller stellt uns von Ansprüchen frei, die auf der vertragswidrigen Weitergabe oder Verwendung von Zeichnungen, Spezifikationen oder Anweisungen beruhen.
§ 11 Sonstiges
(1) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Hildesheim. Dies gilt auch, wenn unser Kunde keinen allgemeinen Gerichtstand in Deutschland hat oder sein gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
(2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für diese Schriftformklausel.
(3) Unser Kunde ist damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten zum Zwecke der Vertragsabwicklung gespeichert werden.
(4) Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
(5) Es gilt ausschließlich Deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, auch wenn unser Kunde seinen Sitz im Ausland hat.
Stand: 01.09-2014